Präventions- und Vorsorgemaßnahmen tragen dazu bei, die Entstehung von Krankheiten bereits im Vorfeld zu verhindern oder alternativ einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzubeugen. Gleichzeitig bietet das Wissen um Präventions- und Vorsorgemaßnahmen auch Ärzten wie Ihnen die Möglichkeit, Ihr Behandlungsspektrum zu erweitern und mit einfachen Untersuchungen festzustellen, ob bei einem Patienten Risikofaktoren erkennbar sind oder nicht.

Ein Plus, von dem nicht nur die Patienten profitieren, sondern das auch Ihre Praxis voranbringt. Schließlich wirken sich zufriedene Patienten auch positiv auf Ihr Marketing aus: Sie können beispiels­weise Ihre Online-Reputation verbessern, die in Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Gute Bewertungen bei Jameda und Google wiederum locken neue Patienten in Ihre Praxis. Quasi eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. In diesem Artikel bieten wir Ihnen am Beispiel der Krankheits­bilder Diabetes, koronare Herz­erkran­kungen, pulmonale Hypertonie und Osteoporose einen kompakten Überblick darüber, welche Unter­suchungen von der Gesetzlichen Kranken­kasse über­nommen und welche (Zusatz-) Leistungen von den Fach­verbänden empfohlen werden.

Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse – Check-up 35

Ab 35 Jahren ist ein Check-up zur Früherkennung von Diabetes, koronaren Herzerkrankungen, pulmonale Hypertonie und Osteoporose sinnvoll. Gesetzlich Versicherte haben dann laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
  • Untersuchung des Urins (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit)

Die Kasse übernimmt die Kosten für eine solche Gesund­heits­unter­suchung alle drei Jahre. Zwischen 18 und 34 Jahren werden die Kosten für eine einmalige Gesund­heits­unter­suchung über­nommen. Sollten akute Erkrankung vorliegen, zahlt die Gesetzliche Kranken­kasse grundsätzlich alle notwendigen Unter­suchungen – egal in welchem Alter.

Linda Obrist

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